Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb und Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Wertpapieren und Firmenbeteiligungen, soweit hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.