Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Betrieb von Gaststätten, der Betrieb von Essens- und Getränkeausgabeautomaten, der Handel und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken sowie Partyservice.