Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb und die Verwaltung von Senioreneinrichtungen, das Consulting und die Beratung von Senioreneinrichtungen und Betreibergesellschaften sowie der Betrieb von Senioreneinrichtungen angeschlossenen anderen Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten.