Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch Dritte im eigenen oder fremden Namen als Bauträger, Generalübernehmer oder Unternehmen. Betreuung Dritter bei der Durchführung solcher Bauvorhaben sowie Errichtung, Sanierung, An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Eigentumswohnungen sowie Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und im Auftrag für Dritte.