Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung von Patienten im Bereich der zahnärztlichen und ärztlichen Betreuung.