| Gegenstand | Die Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Führung und Entwicklung der Muttergesellschaft und seiner Tochtergesellschaften sowie die Erbringung zentraler Management-, Beratungs- und weiterer Dienstleistungen gegenüber Gruppengesellschaften, auch gegen Entgelt, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, sowie von anderen Vermögensgegenständen, wie z.B. Maschinen und Anlagen, für eigene Rechnung. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind und keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen. Die Verfolgung des Unternehmensgegenstandes kann auch durch die Beteiligung an Tochterunternehmen erfolgen. |