Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Soweit insbesondere nach Kapitalanlagegesetzbuch und Kreditwesengesetz nicht erlaubnispflichtig: Beratung von (semi-)institutionellen Kapitalanlegern und Finanzinvestoren (Investment Management Consulting) sowie von Unternehmenskunden (Corporate Consulting). Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.