Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Beratung von privaten und juristischen Personen im Bereich Datenschutz, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter, die Sicherstellung der Beachtung sämtlicher Datenschutzgesetze und das Führen der datenschutzrechtlich obligatorischen Dokumentation.