Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 776593
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ni-Ko GmbH
b)
Sitz verlegt; nun:
Engstingen
Neue
Geschäftsanschrift:
Eberhard-Finckh-Straße 15, 72829
Engstingen
c)
Herstellung und Vertrieb von Anhängern
aller Art für Kraftfahrzeuge und Zubehör für
Anhänger, Herstellung und Vertrieb von
Fahrzeugen, Fahrzeugaufbauten und
Kraftfahrzeugen aller Art (Wohnwagen,
Wohnaufbauten und Tiny-Häuser mit
eingeschlossen). Durchführung von
Reparaturen an Anhänger,
Fahrzeugaufbauten und Kraftfahrzeugen
sowie Kommissionsgeschäfte mit
Fahrzeugen aller Art. Produktion- und
Montage von Großserien.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
König, Nico, Trochtelfingen, *XX.XX.1996
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2019.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Bodman-Ludwigshafen (Amtsgericht Freiburg
i. Br. HRB 719903) nach Engstingen verlegt.
a)
10.12.2020
Abele
b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.05.2019
2
b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Eberhard-Finckh-Straße 1-5, 72829
Engstingen
a)
29.10.2021
Eichelberger
Abruf vom 04.01.2025