Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb einer Marketingagentur sowie die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen einschließlich Planung, Konzeption, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art.