Ausführung von Reparaturen, Instandsetzung und Überarbeitung von Anlagen für die Oberflächentechnik, insbesondere Gleitschleifanlagen, Strahlanlagen, Reinigungsanlagen und weitere Anlagen der mechanischen Oberflächenbearbeitung, sowie der Handel mit Maschinen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Tätigkeiten berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern.