Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, ist immer berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Anbietung von Serviceleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung.