Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Erwerb von sanierungsbedürftigen Immobilien, deren wohnwirtschaftliche sowie energetische Sanierung und deren Weiterverkauf oder Weitervermietung. Die Gesellschaft darf ebenfalls fremde Objekte sanieren und renovieren. Die Gesellschaft darf sich auch als Verwaltungsgesellschaft an solchen Gesellschaften, die Tätigkeiten, wie in den Sätzen 1 und 2 beschrieben, beteiligen.