Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung von Immobilien, insbesondere die Übernahme von Wohnungseigentumsverwaltungen und Mietverwaltungen, sowie die Erbringung aller hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.