| Gegenstand | (a) Verwaltung eigenen Vermögens sowie Gründung, Erwerb, Verwaltung, Steuerung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, die dem Gesetz über Kreditwesen (KWG) unterliegen, werden nicht ausgeübt. (b) Beratung von Unternehmen, Übernahme der Vermarktung und des Online-Vertriebs der Produkte der Unternehmen, Vertrieb von Waren im Internet, Erbringung von Logistik-, Kundenservice- und Marketingdienstleistungen, Online-Vermittlung von Dienstleistungen Dritter an Konsumenten sowie Handelsvertretung für Güter aller Art. (c) das Angebot, die Durchführung und Vermittlung von Seminaren/Trainings, Veranstaltungen, Coaching & Beratung sowie mit dem Geschäftszweck zusammenhängenden Medien und Gütern. |