Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von immateriellem und geistigem Eigentum, sowie die Übernahme von Verwaltungsleistungen und Geschäftsführung für andere Unternehmen. Es werden auch sämtliche mit vorgenanntem Gesellschaftszweck verbundenen Nebenleistungen erbracht, sofern hierfür keine gesonderte öffentlich-rechtliche Genehmigung benötigt wird oder ein gesetzlicher Vorbehalt besteht.