Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Handel mit und die Verwertung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen jeder Art, die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, das Eingehen von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und die Einbringung von Dienstleistungen, insbesondere der Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und Gebäuden.