Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Entwicklung und Vermarktung von Software, insbesondere digitaler Unterhaltungssoftware, sowie Beratung in diesem Bereich, jeweils soweit dies keiner gesetzlichen Erlaubnis bedarf.