Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelprokura, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gegenstand
Der Ankauf, die Vermietung und die Verwaltung von eigenem Grundbesitz.