Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Betrieb eines Onlinedienstes, internetbasierter Geschäftsvermittlung, Kommunikation, Information und sonstige internetbasierte Dienstleistungen rund um das Vereinsleben, soweit diese keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen.