Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme anwaltlicher Mandate. Dies geschieht nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwälte. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts tätig. Die Gesellschaft schafft hierfür die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte.