Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Anschaffung, Haltung und Verwaltung von Grundeigentum (in beliebiger rechtlicher Ausgestaltung: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungs- und Teileigentum, Wohnungs- und Teilerbbaurechte, Dauerwohn- wie Dauernutzungsrechte etc.) oder Beteiligungen hieran, sowie die Erbringung von Dienstleistungen in der Wohnungswirtschaft, insbesondere a. die Erbringung und die Vermittlung von Beratungsleistungen; b. die Vermittlung von Vertragsabschlüssen aller Art über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche und/oder Wohnräume sowie c. der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss der in lit. b. genannten Verträge; d. die Vermittlung und/oder die Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere aa. diese als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten sowie durchzuführen und hierbei auch Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden; sowie bb. als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und/oder durchzuführen; sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.