Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 773548
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Brillinger Management GmbH
b)
Tübingen
Geschäftsanschrift:
Handwerkerpark 25, 72070 Tübingen
c)
Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Brillinger Vermögensverwaltung GmbH &
Co. KG mit Sitz in Tübingen, die als
Unternehmenszweck die Verwaltung
eigenen Immobilienvermögens sowie von
Unternehmensbeteiligungen zum
Gegenstand hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Fischer, Klaus Thomas, Tübingen, *XX.XX.1951
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Fischer, Ingrid Margarete, geb. Heuer, Tübingen,
*XX.XX.1949
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2020.
a)
16.04.2020
Marksteiner
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2020 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die
Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die
Ergänzung des Vertrages bzgl. § 11 beschlossen.
a)
22.12.2020
Kramer
3
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Falkenweg 54, 72076 Tübingen
a)
20.11.2023
Kramer
Abruf vom 01.04.2024