Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.