Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a.) Arbeitnehmerüberlassung b.) Arbeitsvermittlung, Auftragsvermittlung, Personalvermittlung c.) die Ausführung von gesetzlichen nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen d.) Betrieb einer Internet-Plattforrm