Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen aus dem Gastronomiebereich, sowie allgemein die Verwaltung eigenen Vermögens.