Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Soweit nicht erlaubnispflichtig - der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung eigenen Immobilienvermögens. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist dabei ausschließlich auf die Erwirtschaftung von langfristigen Miet- und Pachterlösen sowie dem langfristigen Wertzuwachs der gehaltenen Immobilienobjekte ausgerichtet. Ein gewerblicher Handel mit Immobilien nach steuerrechtlicher Maßgabe von § 9 GewStG und die damit einhergehende Erzielung von gewerbesteuerbaren Einkünften ist weder Zweck noch Ziel der Gesellschaft. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind.