Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Übernahme und die Verwaltung von Beteiligungen in eigenem Vermögen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der persönlichen Haftung