Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 772527
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
King´s Palace Rottweil GmbH
b)
Rottweil
Geschäftsanschrift:
Königstraße 49/1, 78628 Rottweil
c)
Der Betrieb von Restaurants, Cafés
und/oder Bistros sowie die Erbringung von
gastronomischen Service- und
Dienstleistungen einschließlich Catering
nebst In- und Außerhaus-Verkauf von
Speisen, sonstigen Lebensmitteln,
Getränken und Merchandisingprodukten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Hu, Shaoxiang, Rottweil, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2019.
a)
29.01.2020
Boßler-Büche
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 08.02.2021
(2 IN 134/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
15.02.2021
Frankenberger
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 15.04.2021
(2 IN 134/20) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 15.04.2021
(2 IN 134/20) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, aufgehoben.
a)
09.08.2021
Frankenberger
Abruf vom 24.12.2024