Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Unternehmensberatung jedweder Art, soweit dies keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedarf, insbesondere die Beratung, Planung, Organisation und Rationalisierung von Betrieben, einschließlich der Realisierung der dafür entwickelten Konzeptionen bis zur Übernahme von Interim Management.