Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 772287
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BE Bevel Gear Consulting GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Bohnapfelweg 12, 70437 Stuttgart
c)
Beratungs- und Ingernieursdienstleistung
im Bereich der Verzahnungstechnik. Die
Kernkompertenz des Unternehmung liegt in
der Entwicklung und Auslegung von
Zahnrädern und Getrieben sowie der
Betatung zu diesen Kompetenzen. Hinzu
kommt der Handel mit Bauteilen aus der
Verzahnungstechnik insbesondere von
Zahnrändern.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Böyükbas, Eyüp, Stuttgart, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Böyükbas, Haci Hüseyin, Türkheim, *XX.XX.1992
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2020.
a)
16.01.2020
Falzone
2
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
Beratungs- und Ingenieursdienstleistung im
Bereich der Verzahnungstechnik. Die
Kernkompertenz der Unternehmung liegt in
der Entwicklung und Auslegung von
Zahnrädern und Getrieben sowie der
Beratung zu diesen Kompetenzen. Hinzu
kommt der Handel mit Bauteilen aus der
Verzahnungstechnik insbesondere von
Zahnrädern.
a)
20.02.2020
Reinhardt
Abruf vom 01.04.2024