Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 772147
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
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4
5
6
7
1
a)
Bonaffini Holding UG (haftungsbeschränkt)
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Schlürfergasse 6, 70329 Stuttgart
c)
Halten und Verwalten von Beteiligungen,
Immobilien und sonstigen Wirtschaftsgütern
im eigenen Vermögen.
1,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Bonaffini, Daniel, Stuttgart, *XX.XX.1988
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 16.12.2019.
a)
03.01.2020
Hürttlen
2
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt bei
Geschäftsführer:
Bonaffini, Daniel, Stuttgart, *XX.XX.1988
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
29.01.2020
Kramer
3
a)
Firma geändert; nun:
Bonaffini Holding GmbH
b)
Sitz verlegt; nun:
Fellbach
Neue
Geschäftsanschrift:
Kelterweg 27, 70734 Fellbach
Stammkapital
nun:
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Name, Sitz),
Ziffer 3 (Stammkapital) und Ziffer 5 (Gründungskosten)
beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 24.999,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht.
a)
16.02.2024
Kramer
Abruf vom 01.04.2024