Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs, des Haltens und des Veräußerns von Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit das nicht erlaubnispflichtig ist, einschließlich der Erbringung von nichterlaubnispflichtigen Dienstleistungen an Beteiligungsunternehmen.