Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Kaufen und Verkaufen sowie das Halten und Verwalten von Immobilien und Grundstücken, insbesondere als Wohn- und Teileigentum; als Bauherr Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden; die Projektentwicklung und Projektsteuerung von Wohn- und gewerblichen Bauvorhaben; der Abschluss und die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume; als Baubetreuer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen.