Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) das Halten und die Verwaltung des eigenen Vermögens, b) die Verwaltung von fremdem Vermögen (nicht jedoch Leistungen, welche nach den Bestimmungen des Kreditwesen-Gesetzes genehmigungenspflichtig wären), c) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen beliebiger Rechtsform.