| Gegenstand | a) die Verwaltung des eigenen Vermögens und Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, ausgenommen sind ferner alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung insbesondere nach dem Kreditwesengesetzt (KWG) oder dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB), bedürfen. Zur Förderung des Gesellschaftszwecks wird das Unternehmen insbesondere (aber nicht ausschließlich) folgende Handlungen vornehmen: Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen; Beteiligung an anderen Unternehmen; Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen; die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung, börslicher und außerbörslicher Geschäfte aller Art, wie z.B. den Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETF's, Futures, CFD's, Termingeschäfte, Währungshandel, Stillhaltergeschäfte zur Einnahmenerziehlung und jeglicher Handel mit Optionen, b) der Online-Handel über Verkaufsplattformen mit nicht anmeldungs- und nicht genehmigungspflichten Waren aus dem Bereich Babyprodukte |