Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung und Anlage in Immobilien, Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen im eigenen Vermögen; die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen u. a. in Finanz- und Strategiefragen, gegebenenfalls unter Einbindung von Kooperationspartnern sowie die Vertretung in Angelegenheiten der DSGVO für ausländische Unternehmen.