Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften jeglicher Art und jeglicher Rechtsform im In- und Ausland.