Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Für Rechtsgeschäfte zwischen der MTS Metal Powder GmbH & Co. KG und der MTS Metal Powder Verwaltungs-GmbH ist jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung für und der persönlichen Haftung an Kommanditgesellschaften, die Verwaltung der Beteiligungen dieser Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft übernimmt die Geschäftsführung und die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter an der folgenden Kommanditgesellschaft: MTS Metal Powder GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Filderstadt.