Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von §§ 93 ff. HGB. Dazu zählen insbesondere die Gewerbeerlaubnisse nach den Paragraphen 34 c, d, f und i (Immobiliendarlehensvermittlung).