Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von gastronomischen Unternehmen im Franchise-Verfahren und der Betrieb von Gaststätten und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sowie der Verkauf von Merchandiseartikeln und Lebensmitteln.