Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle in Buchhaltungsprogrammen, Kontieren und laufende Buchung (gem. § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG), Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und sonstige Dienstleistungen