Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 768995
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Magnetic Sense GmbH
b)
Unterensingen
Geschäftsanschrift:
Kelterstraße 59, 72669 Unterensingen
c)
Die Entwicklung und der Vertrieb von
Produkten der Sensorik, Elektronik,
Magnettechnik und Feinmechanik.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Pfrunder, Robert Martin, Meilen / Schweiz,
*XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2019.
a)
10.04.2019
Gastgeb
2
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Lang, Markus Stefan, Reutlingen,
*XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
15.05.2019
Müller
3
b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
08.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 08.09.2021
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"Torque And More GmbH", Unterensingen (Amtsgericht
Stuttgart HRB 768373)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
15.09.2021
Kunze
Abruf vom 01.04.2024