Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beiteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Geschäftsbetrieben sowie deren strategische Steuerung und Führung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen.