Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Handelsgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes