Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinschaftlich vertreten. Für Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen zwischen der Gesellschaft und der Grundstücksgesellschaft Julius-Hölder-Straße 50/48A mbH & Co. KG sind die Geschäftsführer stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, und zwar auch für Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die den Eintritt der Gesellschaft als geschäftsführende Gesellschafterin in die Grundstücksgesellschaft Julius-Hölder-Straße 50/48A mbH & Co. KG betreffen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung solcher Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft unter der Firma Grundstücksgesellschaft Julius-Hölder-Straße 50/48A mbH & Co. KG mit dem Sitz in Stuttgart.