Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Bewertung und Begutachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken im In- und Ausland sowie die Begutachtung von Bautenständen; Research, Datenbereitstellung und -vertrieb im bzw. aus dem Bereich der Immobilien(teil)märkte; Beratung, Schulung und Softwareentwicklung im Bereich der Immobilienbewertung, -analyse und -marktforschung.