Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens (ohne Bankgeschäfte) sowie die Beteiligungen anderer Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters.