| Gegenstand | Die Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c GewO, als Versicherungsvermittler gem. § 34d Abs. 1 GewO, als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO, die Unternehmungsberatung, die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die Handelsvertretung, auch als Handelsvertreter nach § 34c GewO, die Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes, der Handel mit Waren wie Autos, Elektronikteilen, Textilien und Strom. |