Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 767411
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Cellquantum GmbH
b)
Schwaigern
Geschäftsanschrift:
Dieselstraße 15, 74193 Schwaigern
c)
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und
Handel von und mit pharmazeutischen
Produkten, Wirkstoffen und Arzneimitteln,
Entwicklung und Bau von technischen
Apparaten zur Herstellung von
pharmazeutischen Produkten sowie
Vertrieb und Handel von und mit denselben
inkl. Erbringung von damit im
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen.
31.250,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Heiche, Albrecht, Schwaigern, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2012, zuletzt geändert am
28.03.2013.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB
197344) nach Schwaigern verlegt.
a)
12.12.2018
Beck, K.
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.02.2012
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie
gemeinsam.
b)
Bestellt als
Liquidator:
Heiche, Albrecht, Schwaigern, *XX.XX.1960
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Heiche, Albrecht, Schwaigern, *XX.XX.1960
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
21.12.2022
Weßner
Abruf vom 01.04.2024